ReparaturkostenNachbesichtigungsverlangen muss gut begründet sein – Chancen und Risiken der Verweigerung
| Der Versicherer verlangt die Nachbesichtigung des beschädigten Fahrzeugs, weil sein VN behauptet, nicht alle Beschädigungen seien von ihm verursacht. Der Geschädigte verweigert die Nachbesichtigung. Der Versicherer erstattet keinen Cent. Im Rechtsstreit bestätigt ein vom Gericht eingesetzter Gutachter, dass alle geltend gemachten Schäden aus dem Unfallereignis resultieren und Vorschäden im ursprünglichen Gutachten sauber abgegrenzt sind. Nun erkennt der Versicherer an, will jedoch die Kosten des Verfahrens nicht tragen. Muss er aber, sagt das LG Koblenz. |
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AUSGABE: UE 7/2025, S. 12 · ID: 50451292