Fiktive AbrechnungModerne Kfz mit Assistenzsystemen in der fiktiven Abrechnung – Gleichwertigkeit der Reparatur
| Die ersten Urteile des BGH zur Verweisungsmöglichkeit auf andere, auch markenfreie Werkstätten im Rahmen der Abrechnung fiktiver Reparaturkosten sind nun 15 Jahre alt. Die Unfälle datieren jeweils zwei bis drei Jahre davor. Und die betroffenen Fahrzeuge waren zum Unfallzeitpunkt alle nicht mehr taufrisch. Nun sind seit einigen Jahren Fahrzeuge von Unfällen betroffen, die technisch bereits deutlich komplexer sind. UE erklärt, was das für die Anforderungen an den Vortrag des Versicherers zur Gleichwertigkeit bedeutet. |
Inhaltsverzeichnis
- BGH-Urteile: Welche Rolle das Fahrzeugalter spielt
- Beseitigung der Schäden durch K&L-Handwerk möglich
- Bislang keine hohen technischen Anforderungen des BGH
- Ist die technische Gleichwertigkeit der Reparatur gegeben?
- LG Berlin: Gleichwertigkeit der Reparatur infrage gestellt
- Schadengutachter und Anwälte müssen zusammenarbeiten
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AUSGABE: UE 2/2025, S. 14 · ID: 50295089