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Gutachterkosten LG Köln winkt Schadengutachten zu Rennrad durch

15.02.2024421 Min. Lesedauer IWW

| Zu einem Schadengutachten für ein beschädigtes sehr hochwertiges Fahrrad (WBW 8.500 Euro, Reparaturkosten 10.769,50 Euro) hat das LG Köln die Kosten in Höhe von 993,77 Euro ganz einfach mit denselben Erwägungen akzeptiert, wie es das bei Kfz-Schäden tut. |

Der Schädiger hat die Kosten von Sachverständigengutachten zu ersetzen, soweit diese zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind. Das Gutachten war vorliegend zur Bezifferung des Schadens am Rennrad des Geschädigten notwendig (LG Köln, Urteil vom 23.10.2023, Az. 15 O 424/21, Abruf-Nr. 239653, eingesandt von Rechtsanwalt Ingo Delorette, Wuppertal).

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AUSGABE: UE 3/2024, S. 3 · ID: 49913069

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