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AuslandsunfallGutachterkosten für Unfall im Ausland – AG Salzwedel bejaht Kostenerstattung

Top-BeitragAbo-Inhalt29.07.20227495 Min. Lesedauer IWW

| Bei einem Verkehrsunfall gilt stets das Recht des Landes, auf dessen Boden sich der Unfall ereignete. Einzige Ausnahme: Zwei Deutsche haben den Unfall miteinander im Ausland. Greift diese Ausnahme nicht, muss im Grundsatz ermittelt werden, welche Schadenpositionen nach dem ausländischen Recht zu erstatten sind. UE stellt Ihnen einen Fall vor, den das AG Salzwedel zu Gutachterkosten entschieden hat. |

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AUSGABE: UE 8/2022, S. 14 · ID: 48485786

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