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ReparaturkostenGroßkundenrabatt-Fantasien eines Versicherers: AG Herford schiebt einen Riegel vor

19.09.20242524 Min. Lesedauer IWW

| Wer 26 Fahrzeuge habe, bekomme 20 Prozent Großkundenrabatt, behauptet der Versicherer, ohne auch nur einen Hauch Substanz an die Behauptung zu bringen. Zugegeben: Im Hinblick auf den bekanntesten deutschen Groß-Autovermieter hat der BGH akzeptiert, dass die schiere Größe des Unternehmens Anhaltspunkt genug sei für die Annahme, dass er Großkunden-Nachlässe auch auf Werkstattkosten erhält. Doch das ist kein Freibrief für eine Großkundendrabatt-Behauptung ins Blaue hinein. Dem AG Herford jedenfalls hat das nicht gereicht. |

Denn unter den 26 Fahrzeugen waren nur fünf der Marke des verunfallten Fahrzeugs. Auch deshalb hält das Gericht den Einwand, dass ein Großkundenrabatt in Anspruch genommen werden könne, für nicht erheblich. Die Anzahl der Autos – konkret fünf Stück –, die der Geschädigte bei dem vorgenannten Autohaus erworben hat und dort warten lässt, gibt für sich genommen bereits keinen Anlass, ihn als Großkunden anzuerkennen. Die Anzahl ist zu gering. Die andere Auffassung würde zu einer ausufernden Zahl von Fällen führen, in denen ein Großkundenrabatt behauptet werden würde. Das würde die Rechtsposition von Geschädigten, die über eine Handvoll Fahrzeuge verfügen, schwächen, da sich diese Geschädigten zunehmend diesem Einwand ausgesetzt sehen würden (AG Herford, Urteil vom 30.08.2024, Az. 12 C 224/24, Abruf-Nr. 243810, eingesandt von Rechtsanwalt Frank Rupprecht, Bielefeld).

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AUSGABE: UE 10/2024, S. 7 · ID: 50165909

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