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Fiktive AbrechnungFahrzeug bei Regulierung verkauft: Was gilt bei fiktiver Abrechnung mit Blick auf Preiserhöhungen?

Abo-Inhalt14.12.202371 Min. Lesedauer IWW

| Bei der fiktiven Abrechnung ist nach der Rechtsprechung des BGH der Stundenverrechnungssatz zum Zeitpunkt der endgültigen Zahlung durch den Versicherer maßgeblich. Hat die Werkstatt, deren Preise der Maßstab sind, also zwischendurch die Preise erhöht, muss der Versicherer den höheren Betrag erstatten, wenn er bis dahin nicht vollständig reguliert hat, so der BGH. Doch wie ist es, wenn das beschädigte Fahrzeug zum Zeitpunkt der Regulierung bereits verkauft ist? Das will ein Leser von UE wissen. |

Frage: Eine für uns neue Problematik tauchte gestern in einer Verhandlung vor Gericht auf. Im vorliegenden Fall war das Fahrzeug während des Rechtsstreits verkauft worden. Das Gericht ist der Auffassung, dass nunmehr für die Höhe der Stundenverrechnungssätze und der Ersatzteilkosten auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Verkaufs des Fahrzeugs abzustellen ist, vorliegend zwei Jahre vor der Verhandlung. Ist das richtig? Ist hierzu Rechtsprechung bekannt? Was ist Ihre Meinung?

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AUSGABE: UE 1/2024, S. 14 · ID: 49833647

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