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Fiktive AbrechnungDürfen Versicherer Angaben in Gutachten und Prüfberichten kombinieren?

Abo-Inhalt18.12.20241527 Min. Lesedauer IWW

| Die Kreativität mancher Versicherer beim Herunterrechnen der fiktiven Abrechnung ist verblüffend. Aber ein ganz besonderer Vorgang schlägt alles um Längen und führt zu einer Frage eines UE-Lesers. |

Frage: Der Versicherer verweist auf einen Prüfbericht. Das übliche Spiel, aber hier mit einer Besonderheit: Die Stundenverrechnungssätze im Schadengutachten sind niedriger als die der Verweisungswerkstatt, 160 Euro zu 140 Euro. Damit kommt man auch ohne UPE-Aufschläge und Verbringungskosten auf einen Betrag, der höher ist als der im Schadengutachten. Darauf aufmerksam gemacht beharrt der Versicherer darauf, dass er das kombinieren könne, nämlich die Stundenverrechnungssätze aus dem Schadengutachten mit „keine UPE-Aufschläge und keine Verbringungskosten“ aus dem Prüfbericht. Ist eine solche Rosinenpickerei möglich?

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AUSGABE: UE 1/2025, S. 14 · ID: 50266855

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