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ReparaturkostenDer „neue Klageantrag“ Zahlung an die Werkstatt und das sofortige Anerkenntnis – was nun?

Abo-Inhalt16.02.2024428 Min. Lesedauer IWW

| In laufenden Verfahren, in denen der Klageantrag nach der neuen Linie des VI. BGH-Senats auf Zahlung an die Werkstatt Zug um Zug gegen Abtretung der Rückforderungsansprüche des Geschädigten gegen die Werkstatt an den Versicherer umgestellt wurde, reagieren Versicherer nach Informationen mehrerer Kanzleien vermehrt mit einem auf den neuen Klageantrag folgenden sofortigen Anerkenntnis. Sie beantragen, die Kosten des Verfahrens der Klägerseite aufzuerlegen. Was tun? |

Der richtige Umgang im laufenden Verfahren

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AUSGABE: UE 3/2024, S. 11 · ID: 49915919

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