GutachterkostenDer Begriff der „Verkehrs(un)sicherheit“ im Schadenersatzrecht: Amtlich oder landläufig?
Abo-Inhalt17.10.2025203 Min. Lesedauer IWW
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| Die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit ist Voraussetzung dafür, dass der Geschädigte auch über dem Wiederbeschaffungsaufwand, aber unter dem Wiederbeschaffungswert liegende Reparaturkosten fiktiv ersetzt verlangen kann (BGH, Urteil vom 23.11.2010, Az. VI ZR 35/10, Abruf-Nr. 110337). Und ein vor dem Unfall verkehrssicheres Fahrzeug mit abgelaufener HU-Plakette ist kein Grund für den Schädiger, die Erstattung der Mietwagenkosten zu verweigern (BGH, Urteil vom 03.12.2024, Az. VI ZR 117/24, Abruf-Nr. 246194). Doch was ist „Verkehrssicherheit“ in diesem Sinne? |
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AUSGABE: UE 11/2025, S. 9 · ID: 50592208