Fiktive AbrechnungDas sind die Argumente gegen das Runter- rechnen der Reparaturkosten unter WBA
| Die Nettoreparaturkosten sind höher als der Wiederbeschaffungsaufwand (WBA), also die Differenz aus Wiederbeschaffungswert netto und Restwert. Der Geschädigte verkauft das verunfallte Fahrzeug und möchte den WBA vom Schädiger erstattet haben. Der Versicherer rechnet die Reparaturkosten runter und möchte nun einen weit niedrigeren Betrag als den WBA erstatten. Für den Geschädigten, der auf der Grundlage des WBA disponiert hat, tut sich eine finanzielle Lücke auf. Muss man nun um die Richtigkeit der Reparaturkosten streiten oder ist die Disposition eine Sperre? UE klärt auf. |
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AUSGABE: UE 12/2024, S. 11 · ID: 50240367