ReparaturkostenAG München: Gutachter vermitteln ist kein „Schadenservice aus einer Hand“
| Es ist für Versicherer ein offenes Buch, dass ein Sachverständiger zwar viele verschiedene Geschädigte als Auftraggeber für Schadengutachten hat, die aber „alle die gleiche Werkstatt“ nutzen. Die anwaltliche Vertretung ist insoweit ebenso transparent. Daraus leiten Versicherer gern den Vorwurf her, das sei alles nur zum gegenseitigen Nutzen von Werkstatt, Schadengutachter und Anwalt so eingestielt; der Geschädigte werde aus allen Entscheidungen herausgedrängt. Die Gerichte schauen beim Thema „Unfallhelferring“ oder „Schadenservice aus einer Hand“ genauer hin. |
AG München: „Stimmung machen“ ersetzt keinen Sachvortrag
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: UE 8/2022, S. 12 · ID: 48460717