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AusfallschadenAG Bielefeld: Kein Eigenersparnisabzug bei weniger als 1.000 km Mietwagennutzung

12.12.20244147 Min. Lesedauer IWW

| Bei klassengleicher Anmietung eines Ersatzfahrzeugs ist grundsätzlich ein Eigenersparnisabzug vorzunehmen, weil die mit dem Mietwagen gefahrenen Kilometer dem eigenen Fahrzeug „auf dem Weg zur nächsten Inspektion“ und im Verschleiß insgesamt erspart bleiben. Doch hier nimmt nun auch das AG Bielefeld eine Einschränkung vor. |

Viele Gerichte stehen auf dem zutreffenden Standpunkt, bei weniger als 1.000 km Mietwagennutzung sei die Ersparnis nicht messbar und deshalb nicht in Abzug zu bringen. Dem schließt sich aktuell das AG Bielefeld an (AG Bielefeld, Urteil vom 08.12.2024, Az. 417 C 75/24, Abruf-Nr. 245341, eingesandt von Rechtsanwalt Frank Rupprecht, Bielefeld).

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AUSGABE: UE 1/2025, S. 1 · ID: 50263981

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