WertminderungAG Bayreuth: Keine Kürzung in punkto Mehrwertsteuer
| Im Dauerstreit, ob die Wertminderung beim zum Vorsteuerabzug berechtigten Geschädigten um die Mehrwertsteuer oder um einen Betrag in Höhe der Mehrwertsteuer zu kürzen ist, reiht sich das AG Bayreuth in die Gruppe der Nein sagenden Gerichte ein. |
Die Wertminderung enthalte keine Mehrwertsteuer. Außerdem sei sie nach § 251 BGB zu beurteilen, auf § 249 Abs. 2 S. 2 BGB komme es deshalb nicht an (AG Bayreuth, Urteil vom 08.09.2022, Az. 109 C 204/22, Abruf-Nr. 231304, eingesandt Rechtsanwältin Anke Elßner, Bayreuth).
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AUSGABE: UE 10/2022, S. 3 · ID: 48586571