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SteueränderungenSteueränderungen 2026: Der tabellarische Schnellüberblick

Leseprobe07.01.20264 Min. Lesedauer IWW

Steueränderungsgesetz, Aktivenrentengesetz, Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen, Mindeststeueranpassungsgesetz etc. Die Liste an Steueränderungen, die zum 01.01.2026 in Kraft getreten sind, ist lang. Und diese Änderungen resultieren bei weitem nicht nur aus Gesetzen, sondern auch aus BMF-Schreiben etc. SSP verschafft Ihnen in der Januar-Schwerpunktausgabe den Durchblick über die wichtigsten Neuerungen. Den Anfang macht der Schnellüberblick in Tabellenform.

So ist der tabellarische Schnellüberblick aufgebaut

Die Änderungen sind nach Steuerarten getrennt und nach den Gesetzesparagrafen absteigend geordnet:

Steueränderungen in EStG und EStDV

§

Neuregelung inhaltlich

Rechtsquelle/Gesetz

§ 3 Nr. 21 EStG

Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit nach Erreichen der Regelsaltersgrenze bleiben bis zu 24.000 Euro im Jahr steuerfrei

Aktivrentengesetz (Abruf-Nr. 251641)

§ 3 Nr. 26 EStG

Erhöhung Übungsleiterfreibetrag

Steueränderungsgesetz StÄndG (Abruf-Nr. 251553)

§ 3 Nr. 26a EStG

Erhöhung Ehrenamtsfreibetrag

StÄndG

§ 3 Nr. 50 EStG

Neuregelung des Auslagenersatzes von beim Arbeitnehmer angefallenen Aufwendungen für das private Laden von E-Dienstwagen (Stichwort: Strompreispauschale)

BMF-Schreiben vom 11.11.2025, Abruf-Nr. 251193

§ 3 Nr. 55c S. 2 Buchst. b EStG

Nachgelagerte Besteuerung bei Einzahlung einer Abfindung in die gesetzliche Rentenversicherung

Zweites Betriebsrenten- stärkungsgesetz, Abruf-Nr. 251769

§ 3 Nr. 73 EStG

Von der Sporthilfe gezahlte Prämien für Medaillengewinne bei olympischen Spielen bleiben steuerfrei

StÄndG

§ 7b Abs. 5 EStG

Aktualisierung des Verweises auf die De-minimis-Verordnung bei der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau

StÄndG

§ 8 S. 1 EStDV

Eigenbetrieblich genutzte Gebäude werden nicht als Betriebsvermögen behandelt, wenn sie nicht größer sind als 30 m2 oder ihr Wert nicht mehr als 40.000 Euro beträgt

Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen, Abruf-Nr. 251770

§ 9 Abs. 1 S. 3

und § 101 S. 1 EStG

Anhebung der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie Entfristung der Mobilitätsprämie

§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 4 EStG

Als Unterkunftskosten für doppelte Haushaltsführung im Ausland können die tatsächlichen Aufwendungen angesetzt werden, höchstens jedoch 2.000 Euro im Monat

StÄndG

§ 9 Abs. 4a S. 5 EStG

Steuerliche Behandlung von Reisekosten und -vergütungen bei betrieblich/beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 2026

BMF-Schreiben vom 05.12.2025, Abruf-Nr. 251606

§ 9a S. 3 EStG

Bessere steuerliche Berücksichtigung von Mitgliedsbeiträgen an Gewerkschaften und Berufsverbände

StÄndG

§ 10b Abs 2 S 1 EStG

Anpassung der Höchstbeträge des Spendenabzugs für Zuwendungen an politische Parteien auf 3.300 bzw. 6.600 Euro

StÄndG

§ 19 Abs. 1 EStG

Für diese Zahlungen gilt der neue 24.000-Freibetrag aus § 3 Nr. 21 EStG nicht

AktRG, Abruf-Nr. 251641

§ 32 Abs. 6. S. 1 EStG

Anpassung Kinderfreibetrag auf 6.828 Euro, (3.414 Euro je Elternteil)

Steuerfortentwicklungs- gesetz, Abruf-Nr. 251768

§ 32a Abs. 1 S. 1 EStG

Grundfreibetrag steigt auf 12.348 Euro

Steuerfortentwicklungs- gesetz

§ 32c Abs. 5 EStG

Einschränkung der Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft bei Verlusten

StÄndG

§ 33a EStG

Unterhaltshöchstbetrag steigt auf 12.348 Euro

§ 34g Abs. 2 EStG

Anpassung der Höchstbeträge der Steuerermäßigung für Zuwendungen an politische Parteien auf 1.650 bzw. 3.300 Euro

StÄndG

§ 39 Abs. 2 S. 5 Nr. 3 EStG

Neuregelungen bei der Berücksichtigung der Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren

BMF-Schreiben vom 14.08.2025, Abruf-Nr. 249741

§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG

Nutzung der 25-Prozent-Pauschalierung bei den 110- Euro-Freibetrag übersteigenden Kosten gilt nur für Betriebsveranstaltungen, die allen Mitarbeitern offenstehen

StÄndG

§ 41 Abs. 1 S. 4 EStG

Pflicht zur Berücksichtigung der steuerfreien Leistungen aus der „Aktivrente“ im Lohnkonto und elektronischer Lohnsteuerbescheinigung

AktRG

§ 52 Abs. 11 S. 2 EStG

Neue Anforderungen an die der E-Bilanz beizufügenden Unterlagen

Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen

§ 66 EStG

Anhebung Kindergeld

Steuerfortentwicklungsgesetz

§ 84 Abs. 1d S. 2 EStDV

Neuregelung der nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben bei nicht als Betriebsvermögen behandelten Grundstücksteilen

Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen

Steueränderungen in UStG und UStAE

§

Neuregelung inhaltlich

Rechtsquelle/Gesetz

§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG

Für umsatzsteuerbare Restaurant- und Verpflegungsumsätze (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) gilt der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent

StÄndG

§ 15 Abs. 4

Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Grundstücken (Flächen- versus Umsatzschlüssel)

Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Abruf-Nr. 251771

§ 18g S. 5 UStG

Änderung der Regelung der Vergütung von Vorsteuerbeträgen in anderem EU-Mitgliedstaat

StÄndG

§ 21b UStG

Sonderregelungen bei der Nutzung der zentralen Zollabwicklung

StÄndG

§ 27 Abs 40a

Übergangsregelung für den Wegfall der Umsatzsteuerlagerregelung in § 4 Nr. 4a USTG

Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz

Steueränderungen in der AO

§

Neuregelung inhaltlich

Rechtsquelle/Gesetz

§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 21 AO

E-Sport ist neuer gemeinnütziger Zweck

StÄndG

§ 55 Abs. 1 Nr. 5 S. 4 AO

Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung erst ab Bruttoeinnahmen von 100.000 Euro

StÄndG

§ 58 Nr. 11 AO

Verwendung von Mitteln für Errichtung und Betrieb von PV-Anlagen ist gemeinnützigkeitsunschädlich

StÄndG

§ 64 Abs. 3 S. 1 AO

Anhebung der Freigrenze im steuerpflichtigen Geschäftsbetrieb auf 50.000 Euro

StÄndG

§ 64 Abs. 3 S. 2 AO

Verzicht auf Sphärenzuordnung von Einnahmen bei Körperschaften mit Einnahmen unter 50.000 Euro

StÄndG

§ 147 Abs. 3 AO

Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege wird bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten wieder von bisher acht Jahren auf zehn Jahre verlängert

Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz

Sonstige Steueränderungen

§

Neuregelung inhaltlich

Rechtsquelle/Gesetz

§ 5a StromStG

Betrieb von Ladepunkten qualifiziert Betreiber nur unter eingeschränkten Voraussetzungen zum „Versorger“

Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes

§ 9b StromStG

Stromsteuerentlastung wird verstetigt

StromStG

§ 3d KfzStG

Verlängerung der kfz-Steuerbefreiung für erstmalig zugelassene E-Fahrzeuge

Achtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

§ 57 EnergieStG

Wiedereinführung der Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft („Agrardiesel“)

Gesetz zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften

AUSGABE: SSP 1/2026, S. 1 · ID: 50646711

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