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Einkommensteuer§ 8 EStDV: Können Gebäudeteile rückwirkend steuerschonend entnommen werden?

Abo-Inhalt13.03.20264 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

§ 8 EStDV wurde novelliert und der neue Satz 1 gilt rückwirkend für alle offenen Fälle. Für die Praxis stellen sich zwei Fragen: Wie ist mit Gebäudeteilen umzugehen, für die sich rückwirkend die Möglichkeit zur Behandlung als Privatvermögen ergibt? Was ist zu beachten, wenn dieser Gebäudeteil schon bislang fehlerhaft als Privatvermögen behandelt wurde? Letzteres ist vor allem bei einem betrieblich genutzten Arbeitszimmer im Privathaushalt des Unternehmers der Fall. SSP liefert die Antworten.

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