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HandwerkerleistungenPersonelle Verflechtung mit Leistungserbringer-GmbH 35a-schädlich

01.09.20228631 Min. Lesedauer IWW

| Ist eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen zu gewähren, wenn diese von einer GmbH erbracht werden, an der der Leistungsempfänger beteiligt ist, und dessen Gesellschafterverrechnungskonto damit belastet wird oder ist die Einbindung eines Kreditinstituts erforderlich? Diese Frage hatte der BFH zu beantworten. Er stellt klar: Die Steuerermäßigung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Rechnungsbetrag auf einem Konto des Leistenden bei einem Kreditinstitut gutgeschrieben wird. |

Die Einbindung eines Kreditinstituts sei erforderlich, damit eine bankmäßige Dokumentation des Zahlungsvorgangs vorliege, die dem Finanzamt auf Verlangen als Nachweis vorgelegt werden könne. Daher genüge die Gutschrift des Rechnungsbetrags im Wege der Aufrechnung durch Belastung des Gesellschafterverrechnungskontos des leistenden Steuerzahlers bei der GmbH nicht den gesetzlichen Anforderungen an den Zahlungsvorgang, so der BFH (BFH, Beschluss vom 09.06.2022, Az. VI R 23/20, Abruf-Nr. 231066).

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AUSGABE: SSP 10/2022, S. 4 · ID: 48557779

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