Umgang mit dem FinanzamtMusterfall: Wie lange wirkt eine festgestellte Behinderung „steuererstattungsmäßig“ zurück?
| Behinderungen i. S. v. § 33b EStG werden in der Praxis regelmäßig rückwirkend für viele Jahre festgestellt. Egal, ob es sich um eine Behinderung des Steuerzahlers oder (s)eines Kindes handelt, es stellt sich immer die gleiche Frage: Für welche Jahre können Steuerfestsetzungen rückwirkend geändert und darin der Behinderten-Pauschbetrag berücksichtigt werden? Die Ermittlung dieser Erstattungszeiträume ist alles andere als einfach. SSP nimmt das zum Anlass, einen Musterfall für Sie durchzudeklinieren. |
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AUSGABE: SSP 4/2023, S. 13 · ID: 49188747