V+V-EinkünfteMit neuem Urteil richtig umgehen: So setzen Sie Fahrtkosten zum VuV-Objekt richtig ab
| Viele Vermieter suchen in (un)regelmäßigen Abständen ihre Vermietungsobjekte auf, um z. B. Reparaturen vorzunehmen, mit dem Mieter in Kontakt zu treten oder um einfach nur nach dem Rechten zu sehen. Unstrittig stehen die dabei entstehenden Fahrtkosten mit den Mieteinkünften in Zusammenhang und lassen sich deshalb als Werbungskosten absetzen. Doch ist die Entfernungspauschale maßgebend? Oder ergibt sich ein viel lukrativerer Reisekostenabzug? SSP klärt anhand der neuesten Rechtsprechung auf. |
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: SSP 8/2025, S. 22 · ID: 50473988
