PV-Anlage Mieterstrom und Mieterstrommodell: So ist steuerlich abzurechnen
| Viele Vermieter versorgen ihre Mieter mit Strom, der von einer PV-Anlage produziert wird. Dabei wird entweder nur der produzierte Strom geliefert oder der Mieter wird vom Vermieter komplett mit Strom versorgt (Mieterstrommodell). Doch was gilt eigentlich für die Besteuerung, v. a. mit Blick auf die Umsatzsteuer? Handelt es sich um eine Nebenleistung zur steuerfreien Vermietung oder um eine eigenständige umsatzsteuerpflichtige Hauptleistung? SSP klärt auf. |
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AUSGABE: SSP 4/2025, S. 14 · ID: 50322200