EinkommensteuerInternetblog: Sind freiwillige Zahlungen von Lesern Spenden oder Einkünfte?
Der BFH muss sich unter dem Az. VIII R 18/25 mit der Frage befassen, ob ein Internetblogger, der den Blog u. a. über freiwillige Zahlungen der Leser finanziert, diese Zahlungen als selbstständige Einkünfte versteuern muss.
Das FG Berlin-Brandenburg hat in der Vorinstanz eine klare Meinung vertreten: Zum Wesen einer selbstständig ausgeübten journalistischen Tätigkeit gehört, dass der Journalist sich mit den Ergebnissen seiner Arbeit unmittelbar oder mittelbar über ein Medium an die Öffentlichkeit wendet und damit an der Gestaltung des geistigen Inhalts publizistischer Medien mitwirkt. Diese Kriterien gelten auch für den Betrieb eines Internetblogs. Für die Beurteilung einer Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr kommt es nicht darauf an, ob der Konsum des Internetblogs durch die Leser erst nach der Zahlung eines Entgelts (Bezahlschranke) möglich ist oder ob die Leser bei freiem Zugang zu den Inhalten freiwillige Zahlungen über die auf dem Blog aufgeführten Zahlungswege leisten. Folge: Die Zahlungen sind Betriebseinnahmen im Rahmen der selbstständigen Tätigkeit (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.06.2025, Az. 14 K 14067/24, Abruf-Nr. 252357).
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AUSGABE: SSP 3/2026, S. 2 · ID: 50722276