GebäudeabschreibungImmobilien: BFH erleichtert schnellere „Sonderabschreibung“ in § 7 Abs. 4 S. 2 EStG
| § 7 Abs. 4 S. 2 EStG bietet Ihnen die Möglichkeit, eine Immobilie schneller abzuschreiben, als es die Abschreibungsregeln in § 7 Abs. 4 S. 1 EStG vorsehen. Dazu müssen Sie darlegen, dass und warum die Immobilie eine kürzere Nutzungsdauer hat. Diese Darlegung muss eine Schätzung erlauben, in welchem Zeitraum das Gebäude voraussichtlich seiner Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden kann. Ein Bausubstanzgutachten ist dafür nicht erforderlich, entschied jetzt der BFH. |
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AUSGABE: SSP 1/2022, S. 22 · ID: 47850706
