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WerbungskostenFG Berlin-Brandenburg: Nicht jeder Berufskraftfahrer hat eine erste Tätigkeitsstätte

Abo-Inhalt30.09.2025142 Min. Lesedauer IWW

| Ein Berufskraftfahrer, der nur am Wochenanfang und am Wochenende zum Betriebssitz des Arbeitgebers fährt, hat dort keine erste Tätigkeitsstätte. Er kann seine Fahrten dorthin nach Reisekostengrundsätzen abrechnen. Diese Auffassung vertritt das FG Berlin-Brandenburg. |

Um diesen Fall ging es beim FG

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AUSGABE: SSP 11/2025, S. 9 · ID: 50571237

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