BilanzBilanzierungswahlrechte (Teil 6): Die Rücklage für Ersatzbeschaffung
| Der Totalgewinn ist von der Aufnahme bis zur Beendigung einer Tätigkeit immer identisch – unabhängig von der Art der Gewinnermittlung. Allerdings gibt es eine Vielzahl steuerlicher Wahlrechte, mit denen Sie aktiv und legal den Gewinn von einer Periode in eine andere verschieben und so Steuern sparen können. Teil 6 der Serie begutachtet die Rücklage für Ersatzbeschaffungen. Mit dieser lassen sich durch Schäden realisierte stille Reserven steuerneutral übertragen. |
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AUSGABE: SSP 8/2025, S. 16 · ID: 50487723