BIlanzBilanzierungswahlrechte (Teil 4): Stille Reserven nach § 6b EStG steuerschonend übertragen
| Der Totalgewinn ist von der Aufnahme bis zur Beendigung einer Tätigkeit immer identisch – unabhängig von der Art der Gewinnermittlung. Allerdings gibt es eine Vielzahl steuerlicher Wahlrechte, mit denen Sie aktiv und legal den Gewinn von einer Periode in eine andere verschieben und so progressionsbedingt Steuern sparen können. Teil 4 der Serie beleuchtet, wie Sie mittels Übertragung nach § 6b EStG erreichen, dass Sie stille Reserven nur verteilt über Jahrzehnte oder im Idealfall gar erst nach Jahrzehnten versteuern müssen. |
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AUSGABE: SSP 6/2025, S. 20 · ID: 50414430