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EinkommensteuerBFH: Gewinne aus Online-Pokerspiel sind steuerpflichtig

29.06.2023615 Min. Lesedauer IWW

| Gewinne aus Online-Pokerspielen (in der Spielvariante Texas Hold‘em) können als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen. Das hat der BFH entschieden. |

Bei seiner Entscheidung knüpft der BFH an frühere Entscheidungen zum Pokerspiel in Form von Präsenzturnieren und in Casinos an. Danach sei Poker in einkommensteuerrechtlicher Hinsicht kein reines Glücksspiel, sondern auch durch Geschicklichkeitselemente gekennzeichnet – und das gelte auch für Online-Pokerspiele. Ob das Spiel der Steuerpflicht unterfällt, hängt davon ab, ob es im Einzelfall gewerbsmäßig gespielt oder bloß als Hobby betrieben wird. Maßgebend ist laut BFH, ob das Spiel dem Bild eines Gewerbetreibenden bzw. dem Bild einer unternehmerischen Marktteilnahme entspricht. Dafür sprächen die Planmäßigkeit des Handelns, die Ausnutzung eines Marktes oder der Umfang des investierten Geld- und Zeitbudgets (BFH, Urteil vom 22.02.2023, Az. X R 8/21, Abruf-Nr. 236046).

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AUSGABE: SSP 8/2023, S. 3 · ID: 49585611

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