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BetriebsprüfungBedeutet zweites BFH-Urteil das Aus für die Richtsatzsammlung?

Abo-Inhalt24.11.2025112 Min. LesedauerVon Dipl.-Fw. und Dipl.-Kfm. André Reineke, Bielefeld

| Gerade in bargeldintensiven Betrieben schaut der Betriebsprüfer bei der Kassenführung genauer hin – und schätzt bei schwerwiegenden Mängeln Betriebseinnahmen hinzu. Eine Hinzuschätzungsart ist der „äußere Beriebsvergleich“, bei dem die Zahlen des geprüften Unternehmens mit denen gleichartiger Unternehmen verglichen werden. Diese Vergleichswerte finden sich in einer „Richtsatzsammlung“ wieder, die das BMF regelmäßig veröffentlicht. Zu deren Zulässigkeit und Akzeptanz hat sich jetzt zwei Mal der BFH geäußert. SSP stellt Ihnen die Entscheidungen vor. |

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AUSGABE: SSP 12/2025, S. 24 · ID: 50629286

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