SpendenZuwendungen von deutscher Stiftung an Dritte: Das gilt für den Spendenabzug im In- und Ausland
| Die meisten deutschen Stiftungen unterstützen Dritte mit Spenden – und diese sollen natürlich gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG das Einkommen der Stiftung mindern. Während der Abzug für Inlandsspenden regelmäßig unproblematisch ist, sieht das bei Spenden ins Ausland nicht so einfach aus. Der folgende Beitrag macht sie mit den Spielregeln vertraut. |
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AUSGABE: SB 3/2024, S. 54 · ID: 49880965