Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. SB StiftungsBrief
  3. Wie gestaltet sich Immobilienübertragung bei der Zulegung?

ZulegungWie gestaltet sich Immobilienübertragung bei der Zulegung?

22.04.20241772 Min. Lesedauer IWW

| Ein Leser fragt: Wie funktioniert die Immobilienübertragung bei einer Zulegung? Was gilt in puncto Notar? Und muss das Finanzamt zustimmen? Rechtsanwältin Tina Bieniek antwortet. |

Antwort: Die Zulegung einer Stiftung (d. h. ihre „Verschmelzung“ auf eine andere Stiftung) ermöglicht eine Vermögensübertragung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge. Diese erfasst selbst Vermögensgegenstände, die sonst nur nach strengen Formvorschriften übertragen werden können – z. B. Immobilien. Bei einer Zulegung geht das Eigentum an Immobilien auch auf die übernehmende Stiftung über, wenn der Zulegungsvertrag nicht beurkundet ist (er bedarf nur der Schriftform). Ganz ohne Notar kommt man aber nicht aus: Jedenfalls für die Eintragung der übernehmenden Stiftung in das Grundbuch braucht man (allerdings nur beglaubigte und damit deutlich kostengünstigere) Unterlagen (z. B. eine Eintragungsbewilligung oder beglaubigte Abschrift des Zulegungsvertrags zum Nachweis des Vermögensübergangs).

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: SB 7/2024, S. 122 · ID: 49995679

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2024
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte