ZweckbetriebeUnter diesen Voraussetzungen ist nach Ansicht des BFH eine Konkurrentenklage zulässig
| Gemeinnützige Einrichtungen sind im Zweckbetrieb mit ihren wirtschaftlichen Tätigkeiten steuerlich privilegiert, weil die Gewinne ertragsteuerfrei bleiben und regelmäßig der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt. Das ruft gelegentlich gewerbliche Konkurrenten auf den Plan, die darin für sich einen Wettbewerbsnachteil sehen. Jetzt hat der BFH sich mit der Frage befasst, wann in einem solchen Fall eine Konkurrentenklage zulässig ist. |
Hintergrund für steuerrechtliche Konkurrentenklage
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: SB 4/2023, S. 84 · ID: 49221329