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Editorial April 2024Stiftung ist „nur“ eine Speziallösung für die Unternehmensnachfolge

Abo-Inhalt28.03.20241689 Min. Lesedauer IWW

| Rechtsfähige Stiftungen sind bekanntlich nachhaltig. Nach § 80 BGB ist die Stiftung eine mit einem Vermögen zur dauernden und nachhaltigen Erfüllung eines vom Stifter vorgegebenen Zwecks ausgestattete, mitgliederlose juristische Person. Für die Prüfung der Anerkennungsfähigkeit erstellen die Stiftungsbehörden eine entsprechende Prognose dazu, ob diese nachhaltige Zweckerfüllung „gesichert erscheint“ (§ 82 BGB). Gerade die Nachhaltigkeit macht die Stiftung auch für manchen Unternehmer zur Regelung seiner Unternehmensnachfolge und zur Perpetuierung seiner Unternehmerideen interessant. Das gilt vor allem für Familienunternehmen. So war es zumindest in den letzten Jahrzehnten. Die rechtsfähige Stiftung wurde zur Vermögenssicherung und Nachfolgegestaltung oftmals geradezu propagiert. |

Einmal abgesehen davon, dass die zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Tätigkeiten einer Stiftung entsprechende Mitwirkende in den Stiftungsorganen erfordern, fragt sich, ob der Nachhaltigkeitsansatz zur Regelung der Unternehmensnachfolge heutzutage noch passend ist. Wir haben einerseits immer wieder lernen müssen, dass schon die Besetzung der Stiftungsorgane und die Nachfolgebesetzung eine große Aufgabe ist. Wie häufig wurden hier nicht die richtigen Personen gefunden! Dieses Problem ist zunehmend bekannt.

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