UmsatzsteuerSteuerschuld bei unrichtigem Steuerausweis: EuGH erleichtert Rechnungskorrekturen
| Der EuGH hat eine auch für Deutschland wichtige Weichenstellung zur Steuerschuld bei unrichtigem Steuerausweis und bei Korrekturhandlungen des Rechnungsausstellers vollzogen. Nach Auffassung des EuGH schuldet der Rechnungsaussteller zu hoch ausgewiesene Umsatzsteuer nicht, wenn sich die Rechnung an nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Endverbraucher richtet. SB macht Sie mit dem Urteil vertraut, das auch für den Stiftungs-/Krankenhausbereich relevant ist. |
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AUSGABE: SB 4/2023, S. 79 · ID: 49190559