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Gemeinnützigkeit/SpendenSchulförderverein: Beschaffung von Lehrmitteln für Kinder von Mitgliedern ist nicht begünstigt

04.04.202485 Min. Lesedauer IWW

| Stiftungen rund um Schulfördervereine aufgepasst. Spenden Eltern und nahe Angehörige von Kindern Geld direkt an einen Schulförderverein, damit dieser Lehrmittel für die Kinder beschafft, ist dies weder gemeinnützigkeits- noch spendenrechtlich begünstigt. Nach Ansicht der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) stellt der Kauf von Büchern für Mitglieder oder deren Angehörige einen Verstoß gegen die Selbstlosigkeit dar, der zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führt. |

Sammelt der Förderverein Gelder zum Kauf von Büchern, um sie an die einzahlenden Eltern auszugeben, führt das zu einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Auch ein Verleihen der Bücher ist – so der Erlass – grundsätzlich kein Zweckbetrieb. Die entsprechenden Zahlungen an die Fördervereine können auch nicht als Spende behandelt werden. Das gilt auch für Zuwendungen von Dritten, die selbst keine Kinder auf der Schule haben (SenFin Berlin, Schreiben vom 14.08.2003, Az. III A 11 – S 2223 – 8/03 III A 24 – S 2223 – 10/03).

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