RücklagenRücklagenbildung bei Stiftungen – Teil 2: Der Katalog der steuerlichen Rücklagen von A bis Z
| Stiftungen sind langfristig angelegte Institutionen, deren finanzielle Stabilität entscheidend für die Erfüllung ihres gemeinnützigen Zwecks ist. Eine durchdachte Rücklagenbildung hilft, wirtschaftliche Schwankungen abzufedern und die nachhaltige Mittelverwendung zu gewährleisten. Eine klare Rücklagenstrategie ist das A und O. SB macht Sie in einer Beitragsserie mit den aktuellen Spielregeln vertraut. Im zweiten Teil geht es um den Katalog der steuerlichen Rücklagen in der Abgabenordung. |

Inhaltsverzeichnis
- Projektrücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO
- Betriebsmittelrücklage (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 AO)
- Wiederbeschaffungsrücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 AO
- Freie Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO
- Rücklage zum Erwerb von Gesellschaftsrechten
- Weitere Mittelzuführungen nach § 62 Abs. 3 AO
- Besondere Rücklage für Stiftungen nach § 62 Abs. 4 AO
- Das sind die Details bei Umsetzung der Rücklagenbildung
- Art und Weise der Rücklagenbildung
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AUSGABE: SB 4/2025, S. 66 · ID: 50318809