Übungsleiter-/EhrenamtsfreibetragNutzung von Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrag: So erfüllen Sie Ihre Nachweispflichten
| Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrag nach § 3 Nr. 26 und 26a EStG setzen voraus, dass die Tätigkeiten nebenberuflich bei einem begünstigten Arbeitgeber ausgeübt werden. Beim Übungsleiterfreibetrag sind zudem nur pädagogische, künstlerische und pflegerische Tätigkeiten begünstigt. Die Nachweise, dass diese Voraussetzungen vorliegen, muss die Stiftung erbringen. Das lehrt eine Entscheidung des LSG Sachsen-Anhalt zu einem Verein. SB zeigt Ihnen, wie der Nachweis zu erbringen ist. |
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AUSGABE: SB 3/2024, S. 58 · ID: 49745872