SatzungLG Paderborn: Maßgeblichkeit der Stiftungssatzung (auch) für unverbesserliche Stiftungsorgane
| Die Regelungen in der Stiftungssatzung geben den Stifterwillen wieder. Sie müssen aus diesem Grund von den Stiftungsorganen immer beachtet werden. Ein jüngst ergangenes Urteil des LG Paderborn erinnert daran, dass selbst dauerhafte Verstöße gegen die Satzung deren Maßgeblichkeit und Bedeutung nicht schmälern. SB wirft einen genauen Blick auf die Entscheidung und zieht die Lehren für die Praxis. |
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AUSGABE: SB 12/2022, S. 226 · ID: 48739508