VergütungFreistellung in der Kündigungsfrist – kein böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes
Abo-Inhalt05.12.202573 Min. Lesedauer IWW
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Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich und stellt den Arbeitnehmer trotz dessen Beschäftigungsanspruchs von der Arbeit frei, unterlässt der Arbeitnehmer in der Regel nicht böswillig i. S. v. § 615 S. 2 BGB anderweitigen Verdienst, wenn er nicht schon vor Ablauf der Kündigungsfrist ein anderweitiges Beschäftigungsverhältnis eingeht. Das hat das BAG klargestellt und eine praxisrelevante Frage entschieden.
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Streit um Vergütung vor Ende des Beschäftigungsverhältnisses
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