UmsatzsteuerFG Niedersachsen: Verbot der Gewinnerzielung in § 4 Nr. 18 UStG umfasst sämtliche Tätigkeiten
| Bei der Prüfung, ob es sich um eine Einrichtung handelt, die keine systematische Gewinnerzielung anstrebt, sind sämtliche Tätigkeiten eines Unternehmers zu berücksichtigen. Das hat das FG Niedersachsen klargestellt. SB stellt Ihnen den Fall vor. |
Die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 18 UStG
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AUSGABE: SB 7/2023, S. 141 · ID: 49541958