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UmsatzsteuerEntwurf eines BMF-Schreibens zur Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen liegt vor

Leseprobe31.01.20252800 Min. Lesedauer IWW

| Mit Wirkung vom 01.01.2025 wurde die Steuerbefreiung von Schul- und Bildungsleistungen in § 4 Nr. 21 UStG durch das JStG 2024 neu gefasst. Ziel: Die Regelung den Vorgaben der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie zupassen. Das BMF plant, die Umsetzung der Neuregelung durch ein BMF- Schreiben zur Neufassung von Abschn. 4.21 UStAE zu flankieren. Dazu hat es einen undatierten Entwurf an die Verbände weitergeleitet. |

Weiterführender Hinweis
  • BMF, Entwurf eines Schreibens, Az. III C 3 – S 7179/00054/0002/006, Abruf-Nr. 246102

AUSGABE: SB 2/2025, S. 21 · ID: 50299610

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