EhrenamtEinkommensteuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen: FinMin Thüringen mit Update
Top-BeitragAbo-Inhalt23.06.2023272 Min. LesedauerVon RAin und Fachanwältin für Steuer- und Sozialrecht Gabriele Ritter, Ritter&Partner mbB, Rechtsanwälte und Steuerberater, Wittlich
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| Ehrenamtlich Tätige sind aus gemeinnützigen Einrichtungen kaum wegzudenken. Mit dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts haben sich zum 01.01.2023 zum Teil grundlegende Änderungen für ehrenamtliche Betreuer ergeben. Das FinMin Thüringen hat den Änderungen im BGB Rechnung getragen und zur einkommensteuerlichen Behandlung der Aufwandsentschädigungen Stellung genommen. SB gibt einen Überblick, was nun bei Aufwandsentschädigungen steuerlich gilt. |
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AUSGABE: SB 7/2023, S. 138 · ID: 49552085