VermögensbindungsklauselDie Vermögensbindungsklausel in der Satzung – und worauf es dabei im Einzelnen ankommt
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Hinweis an Redaktion kontakt@iww.de
| Steuerbegünstigte Stiftungen müssen sich bei der Gestaltung ihrer Satzung an die Vorgaben der Abgabenordnung (§§ 59, 60 AO) halten. Dies betrifft insbesondere die Vermögensbindungsklausel (§§ 55 Abs. 1 Nr. 4, 61 Abs. 1 AO). Wie aktuelle Entscheidungen der Finanzgerichte zeigen, bestehen hier erhebliche Haftungsrisiken, wenn diese nicht erfüllt sind. Welche Vorgaben hier bestehen und wie der aktuelle Stand der Rechtsprechung ist und wie sich die Finanzverwaltung positioniert hat, zeigt Ihnen SB. |
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AUSGABE: SB 12/2025, S. 228 · ID: 50596864