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Unselbstständige Stiftung/TreuhandstiftungDie unselbstständige Stiftung ist ein erbrechtliches Gestaltungsmittel – auf diese Aspekte kommt es an

Abo-Inhalt11.01.202447 Min. LesedauerVon RA und Notar a. D. Jürgen Gemmer, FA Steuerrecht, Magdeburg

| Eine unselbstständige Stiftung/Treuhandstiftung als nicht rechtsfähiges Gebilde kann nicht nur zu Lebzeiten errichtet werden, sondern auch mit einem Testament. SB zeigt, wie dies geht (mit Muster) und welche Gesichtspunkte rechtlich und steuerlich dabei besonders zu beachten sind. |

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AUSGABE: SB 2/2024, S. 29 · ID: 49624563

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