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FamilienstiftungDie Familienstiftung – Teil 3: Ein Blick auf drei besondere Erscheinungsformen

Top-BeitragAbo-Inhalt25.11.20229631 Min. LesedauerVon Rechtsanwältin Tina Bieniek, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB, Freiburg

| Wer über die eigene (Unternehmens-)Nachfolge nachdenkt, hat viele Optionen. Die Errichtung einer Familienstiftung – also einer Stiftung, die (jedenfalls auch) der Versorgung einer oder mehrerer Familien dient – ist eine davon. Dass es dabei nicht „die eine“ Familienstiftung gibt, sondern es eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten mit jeweils eigenen Chancen (und Risiken) gibt, zeigt der StiftungsBrief in einer Serie. Im dritten Teil geht es um besondere Erscheinungsformen – die unternehmensverbundene Familienstiftung, die gemeinnützige Familienstiftung und die Doppelstiftung. |

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AUSGABE: SB 1/2023, S. 5 · ID: 48661250

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