VerbrauchsstiftungDie Facetten einer Verbrauchsstiftung: Für wen ist sie geeignet und was gilt es zu beachten?
| Seit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts vom 21.03.2013, mit dem die Verbrauchsstiftung in § 80 Abs. 2 BGB ausdrücklich zugelassen wurde, erfreut sie sich zunehmender Beliebtheit. Auch die in den vergangenen Jahren anhaltend niedrige Ertragssituation an den Kapitalmärkten hat den Trend zur Verbrauchsstiftung weiter beschleunigt. Wer sich mit seinem Vermögen für eine gute Sache einsetzen möchte, sollte die Verbrauchsstiftung einmal genauer betrachten. SB macht Sie damit vertraut. |
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AUSGABE: SB 7/2023, S. 127 · ID: 49432428