StiftungsvorstandDie Entlastung des Stiftungsvorstands – geht das überhaupt und, wenn ja, wie?
Top-BeitragAbo-Inhalt13.11.2025241 Min. LesedauerVon Rechtsanwalt und Notar Dr. Sebastian von Thunen, LL.M. (London), VON THUNEN Rechtsanwälte PartmbB, Bielefeld/Stuttgart
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| Das Rechtsinstitut der Entlastung kommt klassischerweise in Betracht, wenn ein Organ Geschäfte für eine juristische Person tätigt und deren Vermögensinteressen wahrnimmt. In Anbetracht der stiftungsrechtlichen Besonderheiten und dem Fehlen einer gesetzlichen Regelung ist es allerdings umstritten, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen eine Entlastung des Stiftungsvorstands möglich ist. SB bringt Sie nachfolgend auf den aktuellen Stand und erläutert, wie Stifter hier am besten vorgehen. |
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AUSGABE: SB 12/2025, S. 223 · ID: 50616919