GesetzesänderungenDas Zuwendungsempfängerregister kommt zum 01.01.2024 – das sind die Details
| Mit dem Jahressteuergesetz 2020 war beschlossen worden, ab dem 01.01.2024 ein sog. Zuwendungsempfängerregister einzuführen. Und siehe da – es klappt; wenn auch mit einigen „Ecken und Kanten“. |
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AUSGABE: SB 1/2024, S. 6 · ID: 49693993