UmsatzsteuerBMF ändert Regeln zur Umsatzbesteuerung des Direktverbrauchs selbst erzeugter Energie
10.07.20257343 Min. LesedauerVon Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuer- und Sozialrecht Gabriele Ritter, Ritter&Partner mbB, Rechtsanwälte und Steuerberater, Wittlich
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| Das BMF hat seine Sicht zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Direktverbrauchs aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung geändert. Damit besteht nun Klarheit für Einrichtungen im Gesundheitswesen, die als Erzeuger fungieren.
Bisherige Entwicklungen zur Besteuerung des Direktverbrauchs
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AUSGABE: SB 8/2025, S. 157 · ID: 50472537