UmsatzsteuerBFH konkretisiert Umsatzsteuerbefreiung für Kooperationen in der Gesundheitswirtschaft
| Ambulante und stationäre Heilbehandlungen durch ein Krankenhaus als Subunternehmer in den Räumen eines anderen Krankenhauses sind nach § 4 Nr. 14a UStG umsatzsteuerfrei. Das gilt jedenfalls im Fall, in dem nach dem Kooperationsvertrag keine Personalüberlassung, sondern eine Heilbehandlungsleistung zwischen den Beteiligten geregelt wird. Ein unmittelbares Vertrauensverhältnis zum Patienten ist insoweit nicht notwendig. Das hat der BFH entschieden und so die Türe für Kooperationen zwischen Einrichtungen der Gesundheitswirtschaft geöffnet. |
Dieser Kooperationsfall lag dem Urteil zugrunde
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AUSGABE: SB 11/2024, S. 210 · ID: 50200183
