FamilienstiftungBFH: Abgeltungsteuer auf Zinseinkünfte der Stifter auch nach Übertragung der Anteile auf Stiftung
| Der Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent kann auch dann auf Zinseinkünfte anzuwenden sein, wenn die Stifter ihre Gesellschaftsanteile an einer Gesellschaft auf eine von ihnen gegründete Familienstiftung übertragen haben. Das hat der BFH entschieden. SB stellt Ihnen den Fall der Familienstiftung vor und erläutert die Gründe für die Entscheidung des BFH. |
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AUSGABE: SB 4/2022, S. 73 · ID: 48033428
