VermögensverwaltungBeteiligung an Kapitalgesellschaften: In den Fällen ist es ertragsteuerfreie Vermögensverwaltung
| Die Vermögensverwaltung stellt bei gemeinnützigen Körperschaften einen Sonderfall dar. Sie bleibt ertragsteuerfrei, gehört aber nicht zu den satzungsmäßigen steuerbegünstigten Tätigkeiten. Deswegen ist es wichtig, die Vermögensverwaltung von nicht begünstigen wirtschaftlichen Tätigkeiten abzugrenzen. Das ist im Einzelfall schwierig. Damit Sie Probleme erkennen und proaktiv lösen können, macht SB Sie in einer Beitragsserie mit den Einzelfällen vermögensverwaltender Tätigkeiten vertraut. Im hier folgenden dritten Teil geht es um die Beteiligung an Kapitalgesellschaften. |
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AUSGABE: SB 3/2024, S. 51 · ID: 49888693