StrafrechtZusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV RVG bei Einziehung des Führerscheindokuments?
| Die Frage, ob bei Einziehung des Führerscheinformulars in den Fällen der Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB ggf. die zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 4142 VV RVG anfällt, dürfte in vielen verkehrsstrafrechtlichen Verfahren eine Rolle spielen. Das AG Amberg hat dies – mit Einschränkungen – bejaht. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: RVGprof 2/2022, S. 26 · ID: 47887249
