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StrafrechtZusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV RVG bei Einziehung des Führerscheindokuments?

26.01.20221213 Min. LesedauerVon RA Detlef Burhoff, RiOLG a. D., Leer/Augsburg

| Die Frage, ob bei Einziehung des Führerscheinformulars in den Fällen der Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB ggf. die zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 4142 VV RVG anfällt, dürfte in vielen verkehrsstrafrechtlichen Verfahren eine Rolle spielen. Das AG Amberg hat dies – mit Einschränkungen – bejaht. |

Sachverhalt und Entscheidungsgründe

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AUSGABE: RVGprof 2/2022, S. 26 · ID: 47887249

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